Straßenverkehrsunfälle im Stadtgebiet Stuttgart, erfasst und jährlich aktualisiert durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.
Enthalten sind Verkehrsunfälle auf öffentlichen Wegen und Plätzen, die von der Polizei aufgenommen wurden und bei denen Personen getötet oder verletzt wurden bzw. bei denen schwerer Sachschaden entstand.
Als Unfallbeteiligte werden alle Fahrzeugführer/-innen und Fußgänger/-innen erfasst, die selbst oder deren Fahrzeuge Schäden erlitten oder hervorgerufen haben (keine Mitfahrer/-innen).
Unfallursachen werden nach dem seit 1975 geltenden Ursachenverzeichnis von den aufnehmenden Polizeibeamt/-innen entsprechend deren Einschätzung erfasst. Je Unfall können bis zu zwei Ursachen erfasst werden.
Als Verunglückte zählen alle Personen (auch Mitfahrer/-innen), die bei einem Straßenverkehrsunfall verletzt oder getötet wurden. Sie gelten als Schwerverletzte, wenn sie länger als 24 Stunden stationär in einem Krankenhaus behandelt wurden.