Kommunales Abfallaufkommen in Stuttgart seit...
Umfasst alle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angetragenen Abfallarten wie Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Biomüll und Grünabfälle, Wertstoffe einschließlich Verpackungen, Baurestmassenabfälle, Klärschlamm aus kommunalen Anlagen, produktionsspezifische Massenabfälle, Fäkalien, Fäkalschlamm, Rückstände aus der Kanalisation und Wasserreinigungsschlämme aus öffentlichen Anlagen.
Primärabfälle
Primärabfälle umfassen das kommunale Abfallaufkommen vor der Verwertung und Behandlung der Abfälle sowie getrennt erfasste, stofflich verwertbare und biologisch behandelbare Siedlungsabfälle wie z. B. Grün-/Bioabfälle oder Wertstoffe.
Haus- und Sperrmüll
Unter Hausmüll sind die in den privaten Haushalten anfallenden festen Abfälle zu verstehen, unter hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen diejenigen Abfälle aus Gewerbebetrieben, die aufgrund ihres Umfanges und ihrer Beschaffenheit zusammen mit dem Hausmüll beseitigt werden können. Feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und von den Entsorgungpflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden, gelten als Sperrmüll.
Grün- und Bioabfälle
Grünabfälle sind überwiegend pflanzliche Bestandteile aus öffentlichen Parkanlagen, Friedhöfen usw. Bioabfälle sind aus dem Siedlungsabfall getrennt gesammelte, biologisch abbaubare Abfälle (z. B. organische Küchenabfälle, Gartenabfälle).
Wertstoffe und Wertstoffgemische
Abfallbestandteile, die zur Wiederverwertung geeignet sind (Altglas, Altpapier etc.) und getrennt gesammelt werden (z. B. DSD, Wertstoffcontainer, Vereinssammlungen). Wertstoffgemische sind Wertstoffe, die gemeinsam in einem Behälter erfasst werden, einschließlich nicht verwertbarer Sortierrückstände.
Periodizität:
Die Statistik wird jährlich zum 31.12. eines Jahres erstellt und steht jeweils ab 31.7. zur Verfügung.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 16. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234).
Gliederungstiefe:
Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeindeebene.
Quelle:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Landeshauptstadt Stuttgart, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
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Informations additionnelles
Champ | Valeur |
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Dernière modification de la donnée | 16 avril 2025 |
Dernière modification de la métadonnée | 16 avril 2025 |
Créé le | 16 avril 2025 |
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Licence | Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0) |
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