Erläuterungen
Nachgewiesen werden öffentliche allgemeinbildende sowie private und berufliche Schulen
- Öffentliche Schulen: Öffentliche Schulen sind Schulen, die von der Gemeinde, einem Landkreis oder einem Schulverband gemeinsam mit dem Land oder vom Land getragen werden.
- Allgemeinbildende Schulen: Zu den allgemeinbildenden Schulen gehören im Primärbereich die Grundschulen und als weiterführende Schulen im Sekundärbereich die Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Sonderschulen decken den Primär- und Sekundärbereich ab.
Hinweise
- Zahlen werden nur alle 3 Jahre erhoben.
- Grund- und Werkrealschulen: Ab Schuljahr 2013/2014 einschl. Grundschulen i.V. mit einer Gemeinschaftsschule.
- SBBZ: Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurden alle ehemaligen Sonderschulen in Stuttgart umbenannt in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Periodizität
Die Statistik wird alle 3 Jahre einen Monat nach Schuljahresbeginn erstellt und steht bis zum 30.09. des Folgejahres zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.02.2019 (GBl. S. 53).
Gliederungstiefe
Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeinde.