Krankenhäuser und Betten nach Trägern in Stuttgart seit 2009
Im Berichtsjahr 2017 werden 98,5% der Häuser und 99,9% der aufgestellten Betten ausgewiesen.
Periodizität
Die Statistik wird jährlich erstellt.
Rechtsgrundlage
§ 28 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. l S. 887).
Gliederungstiefe
Der Nachweis erfolgt für Kreise und kreisfreie Städte.