Erläuterungen
Beförderte Personen werden in aller Regel anhand des Verkaufs von Fahrausweisen ermittelt. Dabei werden Zeit- und Mehrfachkarten entsprechend ihrer Ausnutzung mehrfach gezählt. Umsteiger im Liniennetz werden nur als ein Beförderungsfall gezählt.
Fahrausweise für einzelne Fahrt, Rückfahr-, Mehrfahrten- und Streifenkarten sowie Fahrausweise, die eine Gültigkeitsdauer von weniger als 3 Tagen haben.
Periodizität
Die Statistik wird jährlich zum 31. Dezember erstellt und steht ab 1. Juni des jeweiligen Folgejahres zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr vom 24. Juni 1980 (BGBl. I, S. 865).
Gliederungstiefe
Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeindeebene.