Übernachtungen in Stuttgarter...
Erläuterungen
- Nachgewiesen werden alle Beherbergungsstätten, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Erfaßt werden danach Betriebe mit neun und mehr Schlafgelegenheiten. Auf die Einbeziehung der kleineren Betriebe und Privatquartiere wird verzichtet.
- Diese Tabelle beinhaltet alle Beherbungsstätten inklusive Campingplatz.
Hinweise
- Seit 1994 erfolgt für die Länder Bulgarien, Jugoslawien, bzw. Nachfolgestaaten und Rumänien, Argentinien und Mexiko kein besonderer Nachweis mehr, die entsprechenden Ankunftszahlen sind im jeweiligen Sammelbegriff "Sonstiges Europa" bzw. "Sonstiges Amerika" enthalten.
- Deutschland: Bis 1990 einschl. DDR.
- Russland: Bis 1993 Staatsgebiete der ehemaligen Sowjetunion .
- Tschechische Republik: Bis 1993 Staatsgebiet der ehemaligen CSFR.
- Australien: Bis 2005 inkl. Neuseeland und Ozeanien.
Quelle
Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart
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Zusätzliche Informationen
Feld | Wert |
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Daten wurden zuletzt aktualisiert | 29. September 2023 |
Metadaten zuletzt aktualisiert | 29. September 2023 |
Erstellt | 29. September 2023 |
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