Ausländer nach Wohndauer

Nachgewiesen werden: Einwohner
Gezählt werden alle Personen, die der Meldepflicht unterliegen und die mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in der Gemeinde gemeldet sind ("Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung").

Periodizität

Die Statistik wird jährlich zum 31. 12. erstellt und steht ab 28.02. des Folgejahres zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

  • Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013.
  • Satzung über die regelmäßige Weitergabe von Daten an die kommunale Statistikstelle aus dem Geschäftsgang anderer Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Stuttgart (Kommunalstatistiksatzung) vom 27. Mai 1993.

Gliederungstiefe

Stadtbezirke.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Quelle Landeshauptstadt Stuttgart, Statistisches Amt
Autor Bevölkerung und Bildung (12-32)
Verantwortlicher Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart
Zuletzt aktualisiert April 1, 2026, 14:55 (MESZ)
Erstellt September 29, 2023, 15:22 (MESZ)
Raumbezug Stuttgart
Zeitbezug 1986-2024