Baugenehmigungen in den Stuttgarter Stadtbezirken seit 1995

Mit der Baugenehmigung wird die Erlaubnis erteilt, eine Baumaßnahme durchzuführen, bei der Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird (z.B. die Errichtung eines neuen Gebäudes oder von Fertigteilbauten sowie die Durchführung einer Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude).
Baumaßnahmen insgesamt umfassen die Neuerrichtung eines Gebäudes (Neubau) und die Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Dabei wird der Zustand des Gebäudes vor und nach der Baumaßnahme erfasst. Bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden kann der Saldo aus dem Zustand vor und dem Zustand nach der Baumaßnahme negative Werte annehmen (z. B. sinkt die Zahl der Räume durch den Umbau).

Periodizität

Die Statistik wird jährlich zum 31.12. eines Jahres erstellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1839).

Gliederungstiefe

Die räumliche Gliederung umfasst die Stadtbezirksebene.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Quelle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Autor Wohnen und Umwelt (12-23)
Verantwortlicher Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart
Zuletzt aktualisiert September 16, 2026, 11:30 (MESZ)
Erstellt September 29, 2023, 14:08 (MESZ)