Beherbergungsgewerbe in Stuttgart seit 1990
Erläuterungen
Nachgewiesen werden alle Beherbergungsstätten, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Erfasst werden danach Betriebe mit zehn und mehr Schlafgelegenheiten. Beim Angebot und der Auslastung wird der bis 2003 übliche (und in der Hotellerie verwendete Begriff) "Betten" durch "Schlafgelegenheiten" ersetzt.
Diese Tabelle beinhaltet alle Beherbergungsstätten inklusive Campingplatz.
Periodizität
Die Statistik wird jäglich erstellt und steht am 28. Februar des Folgejahres zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Neuordnung der Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbungsstatistikgesetz - BeherbStatG) vom 22. Mai 2002 (BGBI. I S. 1642) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2011 (BGBl. I S. 2298) geändert worden ist.
Gliederungstiefe
Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeindeebene.
Quelle
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
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Zusätzliche Informationen
Feld | Wert |
---|---|
Daten wurden zuletzt aktualisiert | 4. Juli 2023 |
Metadaten zuletzt aktualisiert | 4. Juli 2023 |
Erstellt | 4. Juli 2023 |
Format | CSV |
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