Nachgewiesen werden: Einwohnerbewegungen
Gezählt werden alle im Einwohnermelderegister mit Hauptwohnung gespeicherten Personen
Periodizität
Die Statistik wird jährlich zum 31.12. erstellt und steht ab 28./29.02 des Folgejahres zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
- Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013.
- Satzung über die regelmäßige Weitergabe von Daten an die kommunale Statistikstelle aus dem Geschäftsgang anderer Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Stuttgart (Kommunalstatistiksatzung) vom 27. Mai 1993.
Gliederungstiefe
Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeinde.