Naturschutzflächen in Stuttgart seit 1994
Um die biologische Vielfalt nachhaltig zu sichern sind ausreichend große Flächen erforderlich, auf denen sich die Natur ohne belastende Eingriffe des Menschen entfalten kann. Die Ausweisung von Schutzgebieten gehört deshalb zu den wichtigsten Instrumenten des Naturschutzes.Ihr Flächenanteil sagt etwas aus über die Aktivitäten der Wiederherstellung und Entwicklung von Existenzmöglichkeiten für empfindliche Arten und Biotope (laut LfU Baden-Württemberg).
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft um die dort existierenden Biotope wild lebender Arten zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Als Naturschutzgebiete können Flächen auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen, sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit schützenswert sind (§ 23 BNatSchG, § 21 NatSchG Baden-Württemberg).
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete dienen vor allem dem Schutz der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Darüber hinaus sollen sie Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und deren besonderen Erholungswert erhalten (§ 26 BNatSchG, § 22 NatSchG Baden-Württemberg).
Natura2000-Gebiete / FFH-Gebiete
Flora-Fauna-Habitat Gebiete haben die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten im Geltungsbereich der Europäischen Union zum Ziel (FFH-Richtlinie 92/43/EWG). Zudem soll eine Vernetzung bestehender Schutzgebiete als Beitrag zum Europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 erreicht werden, das neben den FFH-Gebieten zusätzlich Schutzgebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) beinhaltet.
Die in Stuttgart 2001 dem Ministerium für Ländlichen Raum gemeldeten Flächen sind überwiegend deckungsgleich mit bestehenden Natur- bzw. Landschaftsschutzgebieten. Einzige Ausnahme stellt hier ein Teil des Landschaftsschutzgebiets "Glemswald" um das Schloss Solitude mit 140 ha dar.
Bei den Hektarangaben der Schutzgebiete handelt es sich um ca. Angaben.
Periodizität
Die Statistik wird jährlich zum 31.12. erstellt und steht jeweils ab März zur Verfügung.
Gliederungstiefe
Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeindeebene.
Quellen
- Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz
- Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt
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Zusätzliche Informationen
Feld | Wert |
---|---|
Daten wurden zuletzt aktualisiert | 28. Juni 2023 |
Metadaten zuletzt aktualisiert | 28. Juni 2023 |
Erstellt | 28. Juni 2023 |
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