Erläuterungen
Nachgewiesen werden öffentliche, private und berufliche Schulen
- Öffentliche Schulen: Öffentliche Schulen sind Schulen, die von der Gemeinde, einem Landkreis oder einem Schulverband gemeinsam mit dem Land oder vom Land getragen werden.
- Private Schulen: Private Schulen sind Schulen in nichtöffentlicher Trägerschaft. Der Begriff beinhaltet keine Aussage über die Form des Zugangs, da auch Privatschulen grundsätzliche allen offenstehen.
- Berufliche Schulen: Dazu gehören Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen, berufliche Gymnasien, Fachschulen.
Hinweise
- Grundschule: Einschließlich Grundschüler i.V. mit einer Gemeinschaftsschule.
- Werkrealschule: Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurden alle ehemaligen Hauptschulen in Stuttgart umbenannt in Werkrealschulen.
- SBBZ: Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurden alle ehemaligen Sonderschulen in Stuttgart umbenannt in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
- Gemeinschaftsschulen: Seit dem Schuljahr 2021/2022 einschl. Schüler aus den Gemeinschaftsschulen Sekundarstufen II.
Periodizität
Die Statistik wird jährlich einen Monat nach Schuljahresbeginn erstellt und steht ab 30.09. des Folgejahres zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.02.2019 (GBl. S. 53).
Gliederungstiefe
Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeinde.