Schüler an öffentlichen, privaten und beruflichen Schulen

Erläuterungen

Nachgewiesen werden öffentliche allgemeinbildende sowie private und berufliche Schulen

  • Öffentliche Schulen: Öffentliche Schulen sind Schulen, die von der Gemeinde, einem Landkreis oder einem Schulverband gemeinsam mit dem Land oder vom Land getragen werden.
  • Allgemeinbildende Schulen: Zu den allgemeinbildenden Schulen gehören im Primärbereich die Grundschulen und als weiterführende Schulen im Sekundärbereich die Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Sonderschulen decken den Primär- und Sekundärbereich ab.

Hinweise

  • Zahlen werden nur alle 3 Jahre erhoben.
  • Grund- und Werkrealschulen: Ab Schuljahr 2013/2014 einschl. Grundschulen i.V. mit einer Gemeinschaftsschule.
  • SBBZ: Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurden alle ehemaligen Sonderschulen in Stuttgart umbenannt in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).

Periodizität

Die Statistik wird alle 3 Jahre einen Monat nach Schuljahresbeginn erstellt und steht bis zum 30.09. des Folgejahres zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.02.2019 (GBl. S. 53).

Gliederungstiefe

Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeinde.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Quelle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Autor Bevölkerung und Bildung (12-32)
Verantwortlicher Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart
Zuletzt aktualisiert April 1, 2026, 13:28 (MESZ)
Erstellt August 24, 2023, 08:52 (MESZ)
Raumbezug Stuttgart
Zeitbezug 1950-2025