Erfasste Straftaten in Stuttgart seit 1980
Nachgewiesen werden: Alle Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, denen eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt, mit Ausnahme der Staatsschutzdelikte und der Verkehrsdelikte sowie der Straftaten, die außerhalb des Geltungsbereichs der Strafgesetze der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden. Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird als Ausgangsstatistik geführt, das heißt ein Fall wird beim Abschluss des polizeilichen Ermittlungsverfahrens und bei der Abgabe des Vorgangs an die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht statistisch erfasst. Auch die von Kindern begangenen strafbaren Handlungen werden erhoben. Der Rückgang bei der Zahl der Straftaten im Jahr 1984 ist auf die Umstellung der Datenerfassung zurückzuführen, durch die eine zeitliche Verzögerung von etwa vier Wochen verursacht wurde.
Strafrechtliche Nebengesetze: Alle Strafvorschriften, die nicht im Strafgesetzbuch enthalten sind (z. B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz).
Fußnoten
zu Jahr: Ab 1984: Änderung bei der Erfassung kriminalstatistischer Daten
zu Erfasste Straftaten: Vollendete oder versuchte Straftaten
zu Gegen das Strafgesetzbuch: Ohne Staatsschutzdelikte und Straftaten im Straßenverkehr
zu Gegen die Person (StGB): Ohne Straßenverkehr
zu Gegen strafrechtlichen Nebengesetze: Ohne Verkehrsdelikte
zu Gegen den Staat und die öffentliche Ordnung (StGB): Wegen Änderungen im Strafrecht keine Vergleichbarkeit des Jahres 2018 mit vorherigen Zeitpunkten gegeben
zu Gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Person): Wegen Änderungen im Strafrecht keine Vergleichbarkeit des Jahres 2018 mit vorherigen Zeitpunkten gegeben
zu Gegen das Vermögen (StGB): Bestehend aus den Deliktsbereichen "Vermögens- und Fälschungsdelikte" und "Diebstahl insgesamt". Abweichende Definition zu älteren Jahrbuchtabellen. Daten liegen erst ab 2003 vor.
zu Sonstige Straftaten (StGB): Abweichende Definition zu älteren Jahrbuchtabellen. Daten liegen erst ab 2003 vor.
Periodizität
Die Statistik wird zum 31.12.eines Jahres erstellt und steht ab 31. März des Folgejahres zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik Baden-Württemberg (PKS-RiLi BW).
Gliederungstiefe
Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeindeebene.
Quelle
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Es gibt noch keine Darstellungen/Views für diese Ressource
Zusätzliche Informationen
Feld | Wert |
---|---|
Daten wurden zuletzt aktualisiert | 25. September 2023 |
Metadaten zuletzt aktualisiert | 25. September 2023 |
Erstellt | 16. Juni 2023 |
Format | CSV |
Lizenz | Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0) |
Datastore active | False |
Has views | False |
Id | 51c5b1ca-eee7-4f7a-a5f0-8e769e4c9a3d |
Mimetype | text/csv |
Package id | 80188f39-ec4d-41fa-987b-9f4481149ef8 |
Position | 0 |
Size | 2,8 KiB |
State | active |
Url type | upload |