Studierende an Universitäten und Hochschulen...
Erläuterungen
Nachgewiesen werden Universitäten und Hochschulen
- Universitäten und Hochschulen: Wissenschaftliche Hochschulen, die Forschung und Lehre im Dienst der Wissenschaft vereinigen. Sie bereiten zugleich auf Berufe vor, für die ein wissenschaftliches Studium vorgeschrieben oder nützlich ist. Ihr Besuch setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife voraus.
Hinweise
- Ohne Beurlaubte und Gasthörer. Bis 1979/80 Haupt- und Nebenhörer, ab 1980/81 nur Haupthörer. Ohne Berufspädagogische Hochschule Stuttgart-Esslingen (bestehend bis 1982).
- HAW staatlich: Inkl. Verwaltungshochschule des Landes (ab 1971/72 bis 1990/91 in Stuttgart).
- DHBW: Die ehemaligen Berufsakademien des Landes Baden-Württemberg wurden zum 01.03.2009 in die Duale Hochschule Baden Württemberg überführt. Sie ist seitdem eine staatlich anerkannte Hochschule. Bis 2010/11 inkl. VWA-Studienakademie.
- Kunsthochschulen 1954/55 inkl. Beurlaubte.
- 1961/62 sind keine Daten vorhanden.
Periodizität
Die Statistik wird jährlich zwei Monate nach Semesterbeginn erstellt. Die Daten stehen ab 30.09. des Folgejahres zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (HStatG)
- Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens
Gliederungstiefe
Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeinde.
Quelle
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
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Zusätzliche Informationen
Feld | Wert |
---|---|
Daten wurden zuletzt aktualisiert | 24. August 2023 |
Metadaten zuletzt aktualisiert | 19. Juli 2024 |
Erstellt | 24. August 2023 |
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Lizenz | Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0) |
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