Statistische Angaben zu Gästeankünften, Übernachtungen, Aufenthaltsdauer, verfügbaren Schafgelegenheiten und Auslastung der Schlafgelegenheiten. Nachgewiesen werden die Daten aller Beherbergungsbetriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste (ab 2012 mehr als neun Gäste) gleichzeitig vorübergehend (weniger als 2 Monate) zu beherbergen.
Für den Zeitraum 1995 bis 2006 werden die Anzahl der verfügbaren Schlafgelegenheiten im Juli, Gästeankünfte, Übernachtungen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer für 30 ausgewählte Städte nachgewiesen.
Ab 1997 werden die Anzahl der verfügbaren Schlafgelegenheiten im Dezember, die Auslastung, Gästeankünfte insgesamt, darunter Gästeankünfte von Auslandsgästen, Übernachtungen insgesamt, darunter Übernachtungen von Auslandsgästen und durchschnittliche Aufenthaltsdauer für die Großstädte mit über 500 000 Einwohnern nachgewiesen. Diese Daten werden jährlich aktualisiert.
Für die Stadt- und Landkreise der Region Stuttgart werden die Übernachtungen ab 1989 nachgewiesen und jährlich aktualisiert. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr (BeherbStatG) vom 14.07. 1980 (BGBI.I. S.953)