Von der Stuttgarter Straßenbahnen AG im Linienverkehr beförderte Personen und Fahrgeldeinnahmen seit 1980

Erläuterungen

Beförderte Personen werden in aller Regel anhand des Verkaufs von Fahrausweisen ermittelt. Dabei werden Zeit- und Mehrfachkarten entsprechend ihrer Ausnutzung mehrfach gezählt. Umsteiger im Liniennetz werden nur als ein Beförderungsfall gezählt.

Fahrausweise für einzelne Fahrt, Rückfahr-, Mehrfahrten- und Streifenkarten sowie Fahrausweise, die eine Gültigkeitsdauer von weniger als 3 Tagen haben.

Periodizität

Die Statistik wird jährlich zum 31. Dezember erstellt und steht ab 1. Juni des jeweiligen Folgejahres zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr vom 24. Juni 1980 (BGBl. I, S. 865).

Gliederungstiefe

Die räumliche Gliederung umfasst die Gemeindeebene.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Quelle Stuttgarter Straßenbahnen AG
Autor Data Science und Mobilitätsstatistik (12-13)
Verantwortlicher Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart
Zuletzt aktualisiert September 16, 2026, 15:17 (MESZ)
Erstellt April 22, 2025, 17:05 (MESZ)