Wohnungen nach Wohnungsgröße

Wohnungen nach Wohnungsgröße in den Stuttgarter Stadtbezirken seit 1995

Gesamtheit von einzelnen oder zusammenliegenden Räumen, die nach außen abgeschlossen, zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Einer der Räume muss stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit beinhalten. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette. Wohnungen, welche die Kriterien nicht erfüllen, gelten als sonstige Wohneinheiten. Die sonstigen Wohneinheiten werden seit 2010 zu den Wohnungen gezählt. Bei der Fortschreibung des Wohnungsbestandes werden ab 2010 die Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Wohnheimen berücksichtigt. Der Gebäude- und Wohnungsbestand wird zwischen den Gebäude- und Wohnungszählungen durch die Fortschreibung der Ergebnisse mit Hilfe der Bautätigkeitsstatistik (Fertigstellungen und Abgänge) jeweils zum 31.12. eines Jahres ermittelt. Bis 2009 basierte die Fortschreibung auf der Gebäude- und Wohnungszählung vom 25.5.1987, ab 2010 ist die Gebäude- und Wohnungszählung vom 9.5.2011 maßgebend.

Periodizität

Die Statistik wird jährlich zum 31.12. eines Jahres erstellt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1839).

Gliederungstiefe

Die räumliche Gliederung umfasst die Stadtbezirksebene.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Quelle Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Autor Wohnen und Umwelt (12-23)
Verantwortlicher Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart
Zuletzt aktualisiert September 16, 2026, 15:21 (MESZ)
Erstellt September 29, 2023, 14:44 (MESZ)