Amt für Umweltschutz
Das Amt für Umweltschutz ist rechtlich und fachlich verantwortlich für die Bereiche Natur‐ und Artenschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, Altlasten sowie Boden‐ und Gewässerschutz. Weiterhin ist das Amt zuständig für die Bereiche Klimatologie, Klimaschutz, Energiewirtschaft und Arbeitsschutz.