Baugenehmigungen in den Stuttgarter...
Mit der Baugenehmigung wird die Erlaubnis erteilt, eine Baumaßnahme durchzuführen, bei der Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird (z.B. die Errichtung eines neuen Gebäudes oder von Fertigteilbauten sowie die Durchführung einer Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude).
Baumaßnahmen insgesamt umfassen die Neuerrichtung eines Gebäudes (Neubau) und die Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-, Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Dabei wird der Zustand des Gebäudes vor und nach der Baumaßnahme erfasst. Bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden kann der Saldo aus dem Zustand vor und dem Zustand nach der Baumaßnahme negative Werte annehmen (z. B. sinkt die Zahl der Räume durch den Umbau).
Periodizität
Die Statistik wird jährlich zum 31.12. eines Jahres erstellt.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz HBauStatG) vom 5. Mai 1998 (BGBl. I S. 869), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1839).
Gliederungstiefe
Die räumliche Gliederung umfasst die Stadtbezirksebene.
Quelle
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
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Zusätzliche Informationen
Feld | Wert |
---|---|
Daten wurden zuletzt aktualisiert | 29. September 2023 |
Metadaten zuletzt aktualisiert | 29. September 2023 |
Erstellt | 29. September 2023 |
Format | XLSX |
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