Darstellung des Heilquellenschutzgebietes im Stadtgebiet gemäß der Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Schutz der staatlich anerkannten Heilquellen in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg, vom 11. Juni 2002.Abgrenzung der Kernzone, Innenzone und Außenzone. Die Zonengliederung orientiert sich an der örtlichen hydrogeologischen Situation und Empfindlichkeit gegenüber anthropogenen Einflüssen. In der Kernzone herrschen die strengsten Schutzanforderungen. An den zonenspezifischen Empfindlichkeiten leiten sich unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Eingriffe in den Untergrund ab.