Personenkraftwagen in Stuttgart seit 1992 nach Antriebsarten und Stadtbezirken

Nachgewiesen werden: Personenkraftwagen einschließlich Kombinationskraftwagen, die nach der Straßenverkehrszulassungs- Ordnung (StVZO) zugelassen sind und denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist.

Bis 2006 beinhaltet der Fahrzeugbestand auch die Anzahl der vorübergehenden Stilllegungen. Sämtliche Arten von Abmeldungen, auch die sogenannten vorübergehenden Stilllegungen, gelten seit 1.3.2007 als „Außerbetriebsetzungen“. In der Konsequenz enthält der Fahrzeugbestand ab 2007 lediglich den „fließenden Verkehr“ einschließlich der Saisonkennzeichen.

Die Einteilung der Schadstoffklassen basiert zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges. Spätere Nachrüstungen mit schadstoffärmeren Katalysatoren können nicht berücksichtigt werden.

Periodizität

Die Statistik wird jährlich zum 31. Dezember erstellt und steht ab und 28. Februar zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamt vom 4. August 1951, §2 Ziffer 5, (BGBl. I, S. 488).

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, (FZV) in der Fassung vom 25. April 2006 (BGBl. I Nr. 21 S. 988, vom 29. April 2006), in Kraft ab 1. März 2007

Gliederungstiefe

Die räumliche Gliederung umfaßt bis 1995 die Gemeindeebene. Ab 1995 ist auch eine Gliederung nach Stadtbezirken möglich.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Quelle Landeshauptstadt Stuttgart, Statistisches Amt
Autor Verkehrsstatistik und statistische Methoden (12-13)
Verantwortlicher Statistisches Amt der Landeshauptstadt Stuttgart
Zuletzt aktualisiert September 16, 2026, 12:39 (MESZ)
Erstellt Juni 22, 2023, 12:06 (MESZ)