Biotope

Flächenhafte Darstellung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotope im Offenland sowie der nach § 30a Landeswaldgesetz geschützen Waldbiotope. Offenland Biotope sind z.B. naturnahe Gewässer mit Uferbereichen, Moore, Sümpfe, bestimmte Wiesen- und Rasenflächen, Wälder, Gebüsche und Felsbildungen. Diese dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Der Biotopschutz war früher in den §§ 24a und 32 Landesnaturschutzgesetz geregelt. Die Daten basieren auf den Biotopkartierungen beginnend im Jahr 1995. Der gesetzliche Schutz ergibt sich jedoch aus dem tatsächlichen Bestand in der Natur, so dass darüberhinaus weitere Biotope bestehen können.

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Zuletzt aktualisiert September 25, 2023, 14:57 (MESZ)
Erstellt September 25, 2023, 11:07 (MESZ)